NATURLAGERPLÄTZE
Der Dänische Radfahrer-Verband und "De Frie Fugle" haben in Zusammenarbeit mit u.a. dem "Friluftsråd" und der Waldverwaltung ein landesweites Netz von über 800 einfachen Zeltplätzen aufgebaut. Wir empfehlen Ihnen das Verzeichnis "Overnatning i det Fri 2006-2007" zu erwerben, um die Plätze finden zu können. Das Buch kostet 98 DKK.
Benutzerregeln für die Lagerplätze
Wer darf die Plätze benutzen?
Alle Wanderer und Radfahrer sind willkommen. Einige Plätze sind auch für Reiter, Ruderer oder Segler geeignet, einige wenige sind nur für Wanderer oder Segler. Für Kraftfahrzeuge ist der Zutritt nicht gestattet.
Hunde und Pferde
Auf Plätzen, die mit einem Hund oder einem Pferd gekennzeichnet sind, dürfen Hunde (an der Leine geführt) bzw. Pferde mitgebracht werden. Der Platz muss von sowohl Hunde- wie Pferdekot freigehalten werden.
Wie lange und wie?
Man darf höchsten zwei Nächte auf einem Platz übernachten, es sei denn man hat mit dem Besitzer des Platzes oder seinem Ansprechpartner etwas anderes vereinbart.
Man übernachtet in Zelten oder den dazu vorgesehenen Schutzhütten. Mit Zulassung des Besitzer können Biwaks eingerichtet werden.
Der Besitzer ist berichtigt, Reisende abzuweisen. Die Anweisungen des Besitzers müssen eingehalten werden. Bedenken Sie, dass Sie Gast auf dem Platz sind. Nehmen Sie Rücksicht auf die Menchen und Tiere dort.
Gruppen
Die Plätze sind nicht für grössere Gruppen wie z.B. Schulklassen gedacht. Für grössere Gruppen hat die dänische Wald- und Naturverwaltung (Skov- og Naturstyrelsen) besondere Plätze eingerichtet.
Was kostet es?
Eine Übernachtung kostet pro Person Höchtens 20 dkr. Bezahlung an den Besitzer. Zahlen mit Kreditkarte ist in der Regel nicht möglich.
Ist Voranmeldung notwendig?
An den meisten Plätzen braucht man sich nicht vorher anzumelden. Einige Besitzer jedoch wünschen Vorbestellung. Dies ist durch "Ring i forvejen" vermerkt.
Bei der Anreise
Bei der Ankunft meldet man sich an und bezahlt für den Aufenthalt.
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Bad und andere Einrictungen
Die Plätze bieten normalerweise keine Badgelegenheiten. Einige Besitzer bieten sie doch - oft in eigenem Badzimmer. In diesen Fällen muss man mit begrensten Zugang rechnen. Es kann auch eine kalte oder sonnenbeheisste Duscheinrictung geben.
Bezahlung für die Benutzung dieser Einrictungen wird mit dem Besitzer verabredet.
Toiletten, Abfall, Wasser, Lagerfeuer
In der Regel hat man Zugang zu Toiletten oder es sind Sikkerklosetts eingerichtet. Auf den Waldlagerplätzen sowie auf einigen wenigen anderen muss der Stuhl vergraben werden. Wenn nichts anderes vermerkt oder mit dem Besitzer vereinbart ist, wird fester Abfall mitgenommen.
In der Regel kann Wasser in der Nähe des Platzes geholt werden.
Auf den meisten Plätzen sind Feuerstellen eingerichtet und man kann Brennholz bekommen. In Trockenzeiten kan offenes Feuer zeitweilig untersagt sein. Wenn im Verzeichnis keine Abbildung für Feuer vermerkt ist, sind Lagerfeuer verboten. Unterlassen sie das Feuermachen, wenn Sie nicht sicher sind, ob es gestattet ist. Evt. wird Brennholz nur gegen Bezahlung ausgehändigt.
Bei der Abreise
Der platz muss sauber und ordenlich verlassen werden, genau so wie man ihn vorzufinden wünscht. Vergessen Sie nicht, sich ins Tagebuch einzuschreiben, wenn so eines vorliegt. Der Besitzer ist an Ihrer Meinung über den platz interessiert. Sowohl für den Besitzer als auch für andere Gäste können diese kurzen Grüsse im Tagebuch sehr unterhaltsam sein.
Besondere Regeln für Waldlagerplätze.
In einigen öffentlichen Wäldern sind sogenannte primitive Lagerplätze, in der Regel ohne jegliche Einrichtungen angelegt worden. Diese Plätze sind durch einen Pfahl mit gelber oder roter Spitze gekennzeichnet.
Zur Zubereitung des Essens benutzt man einen Kochaparat, Primus o. ä. Sofern zur Zubereitung des Essens besondere Stellen eingerichtet sind, müssen diese benutzt werden. Feuer dürfen nur auf Plätzen mit Feuerstellen gemacht werden.
In besonders trockenen Zeiten kann jegliche Form von Feuer verboten sein. Dies ist dann aus Anschlägen ersichtlich.
Über diese Regeln hinaus gelten die allgemeinen Regeln für den Aufenthalt in öffentlichen Wäldern.
Waldlagerplätze sind im Verzeichnis mit einem "(S)" gekennzeichnet.
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D: Geobuchhandlung, Kiel 0431/91002 - 10 bis 18 Uhr
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www.geobuchhandlund.de > Dänemark > radwandern |
Fietsvakantiewinkel
+31 3484 21844
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GB: Cordee +44 116 254 3579
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www.cordee.co.uk |
DK: Dansk Cyklist Forbund Tlf: +45 33 32 31 21
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www.dcf.dk |
N: Syklistenes Landsforening Tlf: +47 22 47 30 30
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www.slf.no
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S: Cykelfrämjandet Tlf: +46 8 545 910 30
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www.cykelframjandet.a.se
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